EINE GUTE GRUNDLAGE
Die neue TL Pflaster-StB 06 und ZTV Pflaster-StB 20 sind mit Bekanntmachungsschreiben vom 11.12.2006 von der Obersten Baubehörde, München, eingeführt und damit für praktisch alle öffentlichen Baumaßnahmen für verbindlich erklärt worden.
Damit ist endlich Klarheit geschaffen ob Splitt, Sand, beides gemischt oder noch andere Varianten als Baustoff eingesetzt werden sollen.
Dieses Regelwerk legt fest, dass
Bettungsmaterial in vorgegebener Sieblinie auch Sand und Feinsand enthalten soll, damit das
Fugenmaterial nicht bei Regen in die verbliebenen Hohlräume (z. B. bei früher oft verwendetem Edelsplitt 2/5 mm) gespült wird und die Fugen dadurch „entleert“ werden.
Die dabei wesentliche Anforderung ist jedoch, dass die Feinstteile im Gemisch (0/5 mm, 0/8 mm) kleiner als 5 % sein müssen.
Neben dem Feinteilegehalt sind unsere Materialien bezüglich Frostwiderstand, Kornform usw. alle in den bestmöglichen Kategorien platziert. Besonders bemerkenswert ist die Einstufung des Schlagzertrümmerungswertes in der bestmöglichen Kategorie SZ18.
Bettungsmaterial
Die von STEINBACH – entsprechend allen genannten Vorschriften – neu entwickelten Bettungs- und Fugenmaterialien bestehen aus aufbereitetem Edelbrechsand. Diesem werden in einem aufwendigen Zyklonverfahren die Feinstteile entzogen und mit hochwertigen Edelsplitten zu folgenden Lieferkörnungen dosiert:
Weitere Informationen zu Fugenmaterial finden Sie unter:
CALBONEX®-Fugenfilter
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